Geschäftsordnung
Deutsch-Jemenitischer Ärzteverein e.V.
(In der Fassung vom 24.09.2025)
Inhaltsverzeichnis
- Kapitel I: Name, Sitz und allgemeine Definition
- Kapitel II: Ziele und Aktivitäten
- Kapitel III: Mitgliedschaft
- Kapitel IV: Organisationsstruktur
- Kapitel V: Aufgaben
- Kapitel VI: Finanzen
- Kapitel VII: Monitoring und Evaluation
- Kapitel VIII: Reiserichtlinie
- Kapitel IX: Schulungs-/Weiterbildungsrichtlinie
- Kapitel X: Richtlinie zum Risikomanagement
- Kapitel XI: Einstellungsrichtlinie
- Kapitel XII: Schutzrichtlinie
- Kapitel XIII: Projektmanagement-Richtlinie
- Kapitel XIV: Beschaffungsrichtlinie und Leitlinien
- Kapitel XV: Richtlinie zur Betrugsprävention
- Kapitel XVI: Leitfaden für M&E
- Kapitel XVII: Politik der Geschlechtersensibilität
- Kapitel XVIII: Leitfaden zur finanziellen Autorisierung
- Kapitel XIX: Spendenannahmepolitik
- Kapitel XX: Richtlinie zum Umgang mit Interessenkonflikten
- Kapitel XXI: Allgemeine Bestimmungen
Kapitel I: Name, Sitz und allgemeine Definition
Artikel 1: Name
Deutsch-Jemenitischer Ärzteverein (DJAEV).
Artikel 2: Sitz
Der Verein hat seinen Sitz in Berlin und ist bei den zuständigen Behörden registriert.
Artikel 3: Definition
Der DJAEV ist eine gemeinnützige, nichtstaatliche Organisation, die im Gesundheitswesen tätige Personen in Deutschland und im Jemen sowie Interessierte an der humanitären medizinischen Arbeit zwischen beiden Ländern zusammenführt.
Artikel 4: Vision
Der Verein soll eine Referenzinstitution sein, die zur Entwicklung des Gesundheitssektors im Jemen beiträgt.
Artikel 5: Mission
Der Verein strebt an, die Qualität der Gesundheitsdienste zu verbessern, das öffentliche Gesundheitsbewusstsein zu stärken und medizinische Fachkräfte durch akademische Weiterbildung zu fördern.
Artikel 6: Werte
Transparenz
Neutralität
Genauigkeit
Ernsthaftigkeit
Humanität
Kapitel II: Ziele und Aktivitäten
Artikel 7: Ziele
7.1.1
Beitrag zur Entwicklung des Gesundheitssektors im Jemen, insbesondere durch:
A- Analyse der aktuellen Gesundheitssituation und Erarbeitung von Verbesserungsmöglichkeiten
B- Beratung und Austausch medizinischer Expertise
C- Durchführung von Hilfs-, Gesundheits-, humanitären und Bildungsprojekten im Jemen
D- Unterstützung medizinischer Einrichtungen im Jemen mit moderner Ausstattung
E- Förderung der Qualifikationen von Fachkräften im Gesundheitswesen
7.1.2
Entwicklung von Partnerschaften mit Institutionen im Jemen und Umsetzung gemeinsamer Projekte
7.1.3
Aufbau von Kooperationen mit deutschen Institutionen zur Stärkung der Rolle des Vereins in Deutschland
7.1.4
Beitrag zur Verbesserung des akademischen Niveaus an jemenitischen medizinischen Fakultäten
7.1.5
Förderung des Gesundheitsbewusstseins durch Aufklärungskampagnen
7.1.6
Förderung des wissenschaftlichen und beruflichen Austausches unter jemenitischen Ärzt:innen in Deutschland
7.1.7
Unterstützung und Stärkung der Rolle der Frau im Gesundheitswesen
Artikel 8: Aktivitäten
8.1
Organisation medizinischer und Fortbildungsveranstaltungen
8.2
Entsendung ehrenamtlicher medizinischer Missionen in den Jemen
8.3
Kooperation mit deutschen und internationalen medizinischen Institutionen und Vereinen
8.4
Herausgabe wissenschaftlicher und medizinischer Publikationen
Kapitel III: Mitgliedschaft
Artikel 9: Voraussetzungen
9.1
Angehörige des Gesundheitswesens (einschließlich Zahnärzt:innen und Apotheker:innen) jemenitischer Herkunft oder Personen, die am medizinischen Engagement im Jemen interessiert sind
9.2
Einhaltung der Satzung
9.3
Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags, der von der Mitgliederversammlung festgelegt wird
Artikel 10: Arten der Mitgliedschaft
10.1
Ordentliches Mitglied
10.2
Ehrenmitglied
Artikel 11: Verlust der Mitgliedschaft
11.1
Freiwilliger Austritt
11.2
Nichtzahlung des Beitrags für zwei aufeinanderfolgende Jahre
11.3
Verstoß gegen die Ziele des Vereins oder Schädigung seines Rufes (nach Beschluss des Vorstands)
Kapitel IV: Organisationsstruktur
Der Verein besteht aus:
1. Mitgliederversammlung
2. Vorstand
3. Koordinationsausschuss
4. Unterausschüsse
5. Geschäftsführung
Artikel 12: Mitgliederversammlung
12.1
Höchstes Organ des Vereins
12.2
Tagt mindestens einmal jährlich
12.3
Zuständig für die Wahl des Vorstands, die Genehmigung der Finanz- und Tätigkeitsberichte sowie die Änderung der Satzung
Artikel 13: Vorstand
13.1
Besteht aus: Präsident, 1. Vizepräsident, 2. Vizepräsident und zwei Mitgliedern
13.2
Amtszeit: zwei Jahre, wiederwählbar
13.3
Aufgaben:
13.3.1 Führung des Vereins
13.3.2 Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
13.3.3 Überwachung der Ausschüsse und Geschäftsführung/ Programm Manger
13.3.4 regelmäßige Sitzungen
13.3.5 Aufgabenverteilung
Artikel 14: Koordinationsausschuss
14.1
Zusammengesetzt aus Vorstandsmitgliedern, Vorsitzenden und Stellvertretenden der Fachkommissionen sowie weiteren Mitgliedern nach Bedarf
14.2
Tagt mindestens alle sechs Wochen
14.3
Bewertet und überwacht Tätigkeiten der Ausschüsse
14.4
nimmt Berichte der Ausschüsse entgegen,
14.5
plant zukünftige Maßnahmen zur Forderung der Ausschüsse,
14.6
Änderung der Geschäftsordnung.
Artikel 15: Ausschüsse
15.1
Arbeiten unter der Aufsicht des Vorstands über den Koordinierungsausschuss entsprechend dem Mandat und der Aufgabenverteilung.
15.2
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende der Ausschüsse sind Mitglieder des Koordinierungsausschusses.
15.3
Kein Mitglied des Vorstands darf das Amt des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden eines Ausschusses übernehmen.
15.4
Die Ausschüsse erstellen einen jährlichen Aktivitätsplan, der vom Vorstand genehmigt werden muss und dem Koordinationsausschuss vorgestellt wird.
15.5
Sie führen ihre Verantwortlichkeiten und die ihnen übertragenen Aufgaben auf Grundlage des genehmigten Jahresplans aus.
15.6
Die Ausschüsse bestehen aus folgenden Ausschüssen:
15.6.1 Akademischer Ausschuss
15.6.2 Ausschuss für gesellschaftliche Aufklärung
15.6.3 Ausschuss für Hilfs- und Versorgungsleistungen
15.6.4 Ausschuss für Medien
15.6.5 Ausschuss für neuangekommene Ärztinnen und Ärzte
15.6.6 Ausschuss für Wissenschaft und Kapazitätsaufbau
15.6.7 Ausschuss für Zahnärztinnen und Zahnärzte
15.6.8 Ausschuss für Regionalverbände
15.6.9 Ausschuss für medizinische Camps und Facharztmissionen
15.6.10 Ausschuss für Empowerment von Frauen im Gesundheitswesen
Artikel 16: Geschäftsführung/ Programm Manger
16.1
Arbeitet unter Aufsicht des Vorstands
16.2
Führt Projekte und Aktivitäten durch
16.3
Wird vom Monitoring- und Evaluierungsausschuss überwacht
Kapitel V: Aufgaben
Artikel 17: Aufgaben des Vorsitzenden des Vereins
17.1
Vertritt den Verein gegenüber den offiziellen Behörden.
17.2
Überwacht die Umsetzung der Pläne und Beschlüsse.
17.3
Beruft die Sitzungen des Vereins und der Mitgliederversammlung ein.
17.4
Überwacht und verfolgt die Arbeit der Geschäftsführung des Vereins.
Artikel 18: Aufgaben des stellvertretenden Vorsitzenden
18.1
Vertritt den Verein gegenüber den offiziellen Behörden.
18.2
Unterstützt den Vorsitzenden bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.
18.3
Übernimmt die Aufgaben des Vorsitzenden im Falle seiner Abwesenheit.
18.4
Übernimmt besondere Aufgaben, wie z. B. die Entwicklung von Projekten innerhalb des Vereins.
18.5
Konzentriert sich auf die Aufgaben im Zusammenhang mit den inneren Angelegenheiten.
18.6
Unterstützt die operativen und administrativen Abläufe des Vereins.
Artikel 19: Aufgaben des Finanzverantwortlichen
19.1
Verwaltet die finanziellen Angelegenheiten des Vereins.
19.2
Legt regelmäßige Berichte (vierteljährlich und halbjährlich) über die finanzielle Situation vor.
19.3
Überwacht die Erstellung des Jahreshaushaltsplans und legt diesen als Bericht in der jährlichen Mitgliederversammlung vor.
19.4
Reicht die Steuererklärung des Vereins für den Zeitraum seiner Amtszeit im Vorstand ein.
19.5
Nimmt Auszahlungen vom Konto des Vereins im Rahmen der in der Satzung festgelegten Befugnisse vor.
Artikel 20: Aufgaben des Medienbeauftragten
20.1
Überwacht die Medienaktivitäten des Vereins.
20.2
Verwaltet die Social-Media-Plattformen und die Website.
20.3
Koordiniert Pressekonferenzen und Ankündigungen für medizinische Kampagnen und Unterausschüsse.
Artikel 21: Aufgaben des Programmleiters
21.1
Plant und führt die Programme und Projekte des Vereins gemäß den festgelegten Zielen durch.
21.2
Erschließt Partnerschafts- und Finanzierungsmöglichkeiten für die Projekte des Vereins.
21.3
Koordiniert die täglichen Arbeitsabläufe der Projekte mit den verschiedenen Abteilungen und Ausschüssen.
21.4
Erstellt detaillierte Zeitpläne für die Umsetzungsphasen und überwacht deren Einhaltung.
21.5
Stellt regelmäßige Berichte über den Fortschritt der Programme, die Herausforderungen und die erreichten Ergebnisse bereit.
Artikel 22: Aufgaben des Projektleiters
22.1
Überwacht die Durchführung der Projekte des Vereins und verfolgt alle Phasen von der Planung bis zur Übergabe.
22.2
Stellt die Übereinstimmung zwischen den Projektzielen und den dafür vorgesehenen Ressourcen sicher und erstellt Leistungsberichte sowie Analysen der Projektergebnisse.
22.3
Koordiniert mit den zuständigen Teams, um Probleme zu lösen und Verzögerungen zu vermeiden.
Artikel 23: Aufgaben des Finanz- und Verwaltungsbeauftragten
23.1
Verwaltet die finanziellen Angelegenheiten neuer Projekte, einschließlich der Erstellung von Budgets und regelmäßigen Finanzberichten.
23.2
Stellt die ordnungsgemäße Erfassung der Finanztransaktionen und Ausgaben gemäß den anerkannten Buchführungs- und Verfahrensstandards sicher.
23.3
Überwacht die administrativen, logistischen und organisatorischen Abläufe, um Effizienz und reibungslose Arbeitsprozesse zu gewährleisten.
23.4
Arbeitet unter der Aufsicht des Programmleiters und des Finanzverantwortlichen im Vorstand.
Artikel 24: Aufgaben des Sekretärs/der Sekretärin
24.1
Organisiert die Sitzungen und dokumentiert deren Protokolle.
24.2
Bereitet wissenschaftliche Konferenzen vor, koordiniert diese und übernimmt die Anmeldung bei den zuständigen Stellen.
24.3
Verwaltet die Post und die offiziellen Korrespondenzen.
24.4
Führt das Verwaltungsarchiv.
24.5
Arbeitet an organisatorischen Abläufen, um Effizienz und reibungslose Arbeitsprozesse zu gewährleisten.
Kapitel VI: Finanzen
Artikel 25: Finanzierungsquellen
25.1
Mitgliedsbeiträge
25.2
Legale Spenden und Zuwendungen
25.3
Einnahmen aus Aktivitäten (Workshops, Konferenzen etc.)
Artikel 26: Finanzkontrolle
26.1
Jährlicher Finanzbericht an die Mitgliederversammlung
26.2
Prüfung durch gewählte Rechnungsprüfer
Kapitel VII: Monitoring und Evaluation
Der Monitoring- und Evaluierungsausschuss stellt ein wesentliches Element in der Struktur des Vereins dar. Sein Ziel ist es,
A- die Umsetzung der Pläne und Programme gemäß den festgelegten strategischen Zielen sicherzustellen,
B- die Leistung regelmäßig zu überwachen sowie
C- Empfehlungen zur Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen, Aktivitäten und zur Weiterentwicklung der institutionellen Leistungsfähigkeit abzugeben.
Artikel 27: Ziele des Monitoring- und Evaluierungsausschusses
27.1
Umsetzungsüberwachung: Überwachung der Durchführung der Pläne, Programme und Projekte des Vereins sowie Überprüfung der Einhaltung der beschlossenen Prinzipien und Richtlinien.
27.2
Kontinuierliche Bewertung: Messung der Leistung und Ergebnisse anhand zuvor festgelegter Indikatoren sowie Analyse der Lücken zwischen den erzielten Ergebnissen und den angestrebten Zielen.
27.3
Empfehlung und Verbesserung: Abgabe von Empfehlungen und Vorschlägen zur Leistungsverbesserung und Korrektur der Vorgehensweisen, wenn dies erforderlich ist, um die institutionellen Anforderungen zu erfüllen.
27.4
Sicherstellung der Transparenz: Dokumentation sämtlicher Aktivitäten und Ergebnisse sowie Vorlage transparenter Berichte an die Mitglieder des Vereins und die zuständigen Stellen.
Artikel 28: Zusammensetzung des Ausschusses
28.1
Mitglieder des Ausschusses: Der Monitoring- und Evaluierungsausschuss wird aus einer Anzahl von Mitgliedern gebildet, die entsprechend ihrer Erfahrung und Qualifikation ausgewählt werden. Dazu gehören:
28.1.1 Vertreter des Vorstands.
28.1.2 Experten aus der Exekutivverwaltung (z. B. Generaldirektor sowie Programm- und Projektleiter).
28.1.3 Fachleute für Leistungsmanagement und interne Kontrolle.
28.1.4 Ein Vertreter der Finanz- und Verwaltungsabteilung, falls erforderlich.
28.2
Amtszeit: Die Mitglieder des Ausschusses werden vom Vorstand für eine Wahlperiode ernannt, die erneuerbar ist, basierend auf Leistungsbewertung und institutionellen Erfordernissen.
Artikel 29: Aufgaben und Befugnisse
29.1
Aufgaben des Ausschusses
29.1.1 Datensammlung und -analyse: Sammlung von Daten und Informationen aus Quartals- und Jahresberichten, aus Fragebögen sowie aus anderen relevanten Quellen.
29.1.2 Einsatz von Analyseinstrumenten zur Leistungsbewertung und zum Vergleich der Ergebnisse mit den festgelegten Indikatoren.
29.1.3 Berichtserstellung: Erstellung regelmäßiger Berichte (halbjährlich), die die Ergebnisse, Leistungsanalysen sowie die Feststellung von Defiziten und Erfolgen enthalten.
29.1.4 Vorstellung der Berichte und Empfehlungen in den Sitzungen des Vorstands und der höheren Ausschüsse.
29.1.5 Bewertung von Programmen und Projekten: Überprüfung der Wirksamkeit der Durchführung von Programmen und Projekten sowie Feststellung des Grades der Erreichung der strategischen Ziele.
29.1.6 Nachverfolgung der Umsetzung von Korrekturmaßnahmen und Sicherstellung, dass geeignete Schritte zur Behebung von Mängeln unternommen werden.
29.2
Abgabe von Empfehlungen:
29.2.1 Abgabe von Empfehlungen zur Verbesserung der Leistung und zur Neuausrichtung von Richtlinien und Verfahren, wenn erforderlich.
29.2.2 Nachverfolgung mit den zuständigen Stellen zur Umsetzung der Korrekturmaßnahmen.
29.3
Befugnisse des Ausschusses
29.3.1 Anforderung von Daten und Dokumenten: Der Ausschuss ist berechtigt, zusätzliche Daten oder Dokumente von den zuständigen Abteilungen zur Unterstützung des Bewertungsprozesses anzufordern.
29.3.2 Zusammenarbeit mit externen Beratern: Falls eine unabhängige Bewertung erforderlich ist, kann der Ausschuss mit externen Experten oder Beratern zusammenarbeiten.
29.3.3 Vorlage von Berichten an die höheren Gremien: Mitwirkung bei der Vorlage detaillierter Berichte an den Vorstand und den Exekutivausschuss zur Unterstützung geeigneter Entscheidungen.
29.3.4 Vorschlag von Korrekturmaßnahmen: Vorschlag sofortiger Maßnahmen zur Behebung festgestellter Mängel in der Umsetzung oder in der institutionellen Leistung.
Artikel 30: Arbeitsweise
30.1
Datensammlung: Der Ausschuss verwendet Instrumente wie Bewertungsfragebögen, monatliche Leistungsberichte und Sitzungsprotokolle zur Sammlung der notwendigen Informationen.
30.2
Regelmäßige Sitzungen: Es werden regelmäßige Sitzungen (mindestens vierteljährlich) abgehalten, um die Daten zu überprüfen, zu analysieren und die Ergebnisse zu besprechen.
30.3
Berichte und Empfehlungen: Nach jedem Bewertungszyklus werden ausführliche Berichte erstellt, die der Verwaltungseinheit zur Umsetzung der erforderlichen Entscheidungen vorgelegt werden.
30.4
Nachverfolgung: Die Umsetzung der Empfehlungen und Korrekturmaßnahmen wird durch spezielle Nachverfolgungssitzungen überwacht, um die Erreichung der angestrebten Ergebnisse sicherzustellen.
Artikel 31: Leistungsüberwachung und Weiterentwicklung
31.1
Aktualisierung der Indikatoren: Der Ausschuss überprüft und aktualisiert regelmäßig die Leistungsindikatoren, damit diese mit den internen und externen Veränderungen im Einklang stehen.
31.2
Institutionelles Lernen: Die „Lessons Learned“ und Best Practices werden dokumentiert und zur Weiterentwicklung zukünftiger Betriebsstrategien genutzt.
31.3
Kommunikation mit den zuständigen Stellen: Der Ausschuss arbeitet an der Stärkung der Kommunikationskanäle mit den verschiedenen Arbeitseinheiten innerhalb des Verbandes, um die Kultur der Transparenz und Rechenschaftspflicht zu fördern.
Kapitel VIII: Reiserichtlinie
Artikel 32: Zweck
Diese Richtlinie hat das Ziel, klare Vorgaben für alle offiziellen Reisen der Mitarbeiter, Freiwilligen und Vertreter des Deutsch-Jemenitischen Ärztevereins (DJAEV) festzulegen. Sie stellt sicher, dass alle Reisen effizient und sicher durchgeführt werden und mit den strategischen Zielen des Vereins sowie den genehmigten finanziellen Rahmenbedingungen im Einklang stehen. Diese Richtlinie umfasst: Reiseplanung, Buchungen, Kostenmanagement, Erstattungsverfahren sowie den Schutz persönlicher und institutioneller Interessen während der Reise.
Artikel 33: Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter und Freiwilligen des Vereins sowie für alle Personen, die beauftragt sind, den Verein auf offiziellen Reisen zu vertreten. Sie umfasst Reisen zu Schulungen, Konferenzen, Sitzungen oder anderen dienstlichen Aufgaben im In- oder Ausland.
Artikel 34: Verantwortlichkeiten
34.1
Mitarbeiter/Reisende: Sie müssen Reiseanträge mit allen Details einreichen, die genehmigten Reiserichtlinien einhalten und bei der Rückkehr sämtliche erforderlichen Unterlagen zusammen mit dem Reiseabrechnungsbericht vorlegen.
34.2
Abteilungsleiter/Vorgesetzte: Sie sind verantwortlich für die Prüfung und Genehmigung der Reiseanträge auf Grundlage des operativen Bedarfs und des Budgets. Außerdem stellen sie sicher, dass die Reise gerechtfertigt ist und mit den strategischen Prioritäten des Vereins übereinstimmt.
34.3
Personal- und Finanzabteilung: Sie bearbeiten die Anträge, verwalten die Reisekosten und stellen die korrekte Durchführung der Erstattungsverfahren sicher. Zudem führen sie Aufzeichnungen über sämtliche Reisedokumente.
34.4
Geschäftsführung/ Programm Manger: Sie überwacht die Reiserichtlinien insgesamt, stellt die Einhaltung sicher und kontrolliert die Reisekosten.
Artikel 35: Reiseverfahren
35.1
Vor der Reise
35.1.1 Reiseantrag: Das Formular „Reiseantrag“ ist vollständig auszufüllen, einschließlich Reisezweck, Zielort und Reisedaten.
35.1.2 Genehmigungsverfahren: Der Antrag wird zunächst vom direkten Vorgesetzten oder Abteilungsleiter geprüft, anschließend an Personal/Finanzen weitergeleitet und schließlich der Geschäftsführung / Programm-Manger zur endgültigen Genehmigung vorgelegt.
35.1.3 Buchungsrichtlinien: Nach Genehmigung werden die Reisebuchungen über die autorisierten Kanäle oder akkreditierte Reisebüros vorgenommen, um angemessene Preise zu gewährleisten und die Richtlinien des Vereins einzuhalten. (Bei persönlicher Buchung ist eine Genehmigung nur nach Vorlage von drei Angeboten möglich.)
35.2
Während der Reise
35.2.1 Kostenaufzeichnungen: Die Reisenden müssen alle Quittungen, Tickets und reisebezogenen Unterlagen aufbewahren, da diese für den Erstattungsantrag erforderlich sind.
35.2.2 Sicherheit und Verhalten: Es sind die Sicherheitsanweisungen des Vereins oder der Behörden zu befolgen. Die Reisenden vertreten den Verein in positiver Weise und wahren dessen Reputation.
35.3
Nach der Rückkehr
35.3.1 Reisekostenbericht: Nach der Rückkehr ist das Formular „Reisekostenbericht“ auszufüllen und mit allen Quittungen und Belegen einzureichen.
35.3.2 Prüfung und Erstattung: Die Personal- und Finanzabteilung prüft die eingereichten Kosten und vergleicht sie mit den genehmigten Kostenschätzungen. Die Erstattung erfolgt gemäß den Richtlinien des Vereins.
Artikel 36: Kosten und Erstattungen
36.1
Erstattungsfähige Kosten: Dazu gehören Transport, Unterkunft, Tagegelder sowie sonstige vorab genehmigte Ausgaben.
36.2
Nicht erstattungsfähige Kosten: Dazu zählen persönliche Ausgaben, nicht dienstlich bedingte Unterhaltung, Bußgelder und nicht genehmigte Ausgaben.
36.3
Tagegeld und Obergrenzen: Der Verein gewährt ein tägliches Tagegeld von maximal 25 € pro Reisetag (24 Stunden). Unterkunftskosten werden gegen Vorlage der Rechnung bis zu 100 € pro Nacht erstattet. Liegt keine offizielle Rechnung vor, beträgt die maximale Pauschale 50 € pro Tag einschließlich Tagegeld und Unterkunft.
Artikel 37: Sicherheit und Compliance
37.1
Risikominimierung: Alle Reisenden müssen die Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien befolgen und offizielle Reisehinweise beachten.
37.2
Compliance: Verstöße gegen diese Richtlinie – wie die Angabe falscher Informationen oder die Missachtung der Buchungsrichtlinien – können disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.
Artikel 38: Dokumentation und Aufbewahrung
Die Personal- und Finanzabteilung bewahrt alle Reiseanträge, Reisekostenberichte und einschlägigen Dokumente für Prüfungs- und Revisionszwecke auf.
Anhänge: Reisedokumente des Deutsch-Jemenitischen Ärztevereins
Anhang A: Reiseantragsformular
1. Mitarbeiterinformationen
– Vollständiger Name: _________________________
– Personalnummer: _________________________
– Stellenbezeichnung: _______________________
– Abteilung: ________________________________
– Antragsdatum: ___________________________
2. Reisedetails
– Reisezweck: (z. B. Schulung, Konferenz, offizielles Meeting)
– Reiseziel (Stadt/Land): _________________________
– Reisedaten: Abreise: _______________ Rückkehr: _______________
– Transportmittel: ____________________________
– Unterkunft: _______________________________ (falls zutreffend)
3. Begründung
– Grund der Reise: __________________________
– Erwarteter Nutzen für den Verein: __________________________
4. Unterschriften und Genehmigungen
– Unterschrift des Mitarbeiters: ___________________ Datum: __________
– Abteilungsleiter/Vorgesetzter: Name: _________________________ Unterschrift: ___________________ Datum: __________
– Personalabteilung/Geschäftsführung: Name: _________________________ Unterschrift: ___________________ Datum: __________
1. Mitarbeiterinformationen
– Vollständiger Name: _________________________
– Personalnummer: _________________________
– Stellenbezeichnung: _______________________
– Abteilung: ________________________________
– Antragsdatum: ___________________________
2. Reisedetails
– Reisezweck: (z. B. Schulung, Konferenz, offizielles Meeting)
– Reiseziel (Stadt/Land): _________________________
– Reisedaten: Abreise: _______________ Rückkehr: _______________
– Transportmittel: ____________________________
– Unterkunft: _______________________________ (falls zutreffend)
3. Begründung
– Grund der Reise: __________________________
– Erwarteter Nutzen für den Verein: __________________________
4. Unterschriften und Genehmigungen
– Unterschrift des Mitarbeiters: ___________________ Datum: __________
– Abteilungsleiter/Vorgesetzter: Name: _________________________ Unterschrift: ___________________ Datum: __________
– Personalabteilung/Geschäftsführung: Name: _________________________ Unterschrift: ___________________ Datum: __________
Anhang B: Formular Reisekostenbericht
1. Mitarbeiterinformationen
– Vollständiger Name: _________________________
– Personalnummer: _________________________
– Abteilung: ________________________________
– Referenznummer des Reiseantrags: __________________
– Datum der Einreichung: ____________________
2. Reisedetails
– Zielort und Reisezweck: _________________________
– Reisedaten: Abreise: _______________ Rückkehr: _______________
3. Kostenübersicht
– Transport: ___________________________________
– Unterkunft: _________________________________
– Tagegelder/Mahlzeiten: _________________________
– Sonstiges (bitte angeben): _______________________________
4. Quittungen und Belege (Bitte Kopien aller Quittungen und Belege beifügen.)
5. Erklärung des Mitarbeiters
Hiermit bestätige ich, dass die oben aufgeführten Ausgaben korrekt sind und im Rahmen einer offiziellen Reise im Auftrag des Deutsch-Jemenitischen Ärztevereins entstanden sind.
– Unterschrift des Mitarbeiters: ____________________ Datum: __________
6. Prüfung durch Personal/Verwaltung
– Name und Unterschrift des Prüfers: ___________________ Datum: __________
– Anmerkungen: ___________________________________
1. Mitarbeiterinformationen
– Vollständiger Name: _________________________
– Personalnummer: _________________________
– Abteilung: ________________________________
– Referenznummer des Reiseantrags: __________________
– Datum der Einreichung: ____________________
2. Reisedetails
– Zielort und Reisezweck: _________________________
– Reisedaten: Abreise: _______________ Rückkehr: _______________
3. Kostenübersicht
– Transport: ___________________________________
– Unterkunft: _________________________________
– Tagegelder/Mahlzeiten: _________________________
– Sonstiges (bitte angeben): _______________________________
4. Quittungen und Belege (Bitte Kopien aller Quittungen und Belege beifügen.)
5. Erklärung des Mitarbeiters
Hiermit bestätige ich, dass die oben aufgeführten Ausgaben korrekt sind und im Rahmen einer offiziellen Reise im Auftrag des Deutsch-Jemenitischen Ärztevereins entstanden sind.
– Unterschrift des Mitarbeiters: ____________________ Datum: __________
6. Prüfung durch Personal/Verwaltung
– Name und Unterschrift des Prüfers: ___________________ Datum: __________
– Anmerkungen: ___________________________________
Kapitel IX: Schulungs-/Weiterbildungsrichtlinie
Artikel 39: Ziel
Diese Richtlinie erläutert den strukturierten Ansatz, dem der Deutsch-Jemenitische Ärzteverein (DJAEV) bei der Schulung und Entwicklung seiner Mitarbeitenden folgt. Sie legt die Methoden zur Ermittlung des Schulungsbedarfs, zur Planung und Durchführung interner und externer Programme sowie zur Bewertung der Gesamtauswirkungen auf das Personal fest. Durch diese Richtlinie stellt der Verein sicher, dass Beschäftigte im medizinischen Bereich fortlaufend mit den Kenntnissen und Fähigkeiten ausgestattet sind, die zur Erreichung der strategischen Ziele und zur Erbringung hochwertiger Gesundheitsleistungen erforderlich sind.
Artikel 40: Ermittlung des Schulungsbedarfs
40.1
Verteilung von Fragebögen: Zu Beginn jedes Jahres verteilt die Personalabteilung einen Fragebogen zum Schulungsbedarf an alle Abteilungen sowie an neue Mitarbeitende. Ziel ist es, die spezifischen Schulungsbedürfnisse in sämtlichen Bereichen des Vereins zu identifizieren.
40.2
Bedarfsanalyse: Der/die Leiter/in der Personalabteilung sammelt die Fragebögen und analysiert sie in Zusammenarbeit mit den Abteilungsleitungen, um die Schulungsprioritäten festzulegen.
Artikel 41: Durchführung der Schulung
41.1
Interne Schulung
41.1.1 Erstellung des Schulungsplans: Der/die Leiter/in der Personalabteilung erstellt einen jährlichen Schulungsplan unter Verwendung der genehmigten Vorlage. Nach Zustimmung durch die Geschäftsführung und den Vorstand des Vereins wird der Plan umgesetzt.
4.1.2 Organisation der Programme: Die Personalabteilung erstellt einen detaillierten Zeitplan für das Schulungsprogramm anhand der Programmschablone und informiert die Teilnehmenden sowie die betroffenen Abteilungen.
41.1.3 Teilnahme und Evaluation: Die Teilnahme wird dokumentiert. Am Ende der Schulung wird den Teilnehmenden ein Evaluationsformular zum Programm ausgehändigt. Die Personalabteilung sammelt die Formulare und erstellt eine Zusammenfassung der Bewertungen.
41.2
Externe Schulung
41.2.1 Auswahl des Anbieters: Wenn externe Schulungen erforderlich sind, wählt die Personalabteilung geeignete Schulungsanbieter entsprechend den ermittelten Bedarfen aus, nimmt Kontakt auf, organisiert die Programme und beschafft Unterlagen sowie Schulungsinhalte.
41.2.2 Nachschulungs-Evaluation: Nach Abschluss der externen Schulung hat die/der Mitarbeitende das Evaluationsformular zur Schulung auszufüllen und einzureichen. Bei Nichterscheinen ist ein Abwesenheitsformular bei der Personalabteilung vorzulegen.
41.2.3 Aktualisierung der Aufzeichnungen: Die Personalabteilung aktualisiert nach jedem Schulungskurs die Schulungsdatenbank.
Artikel 42: Arten der Schulung
42.1
Einarbeitung für neue Mitarbeitende
42.1.1 Einführungsprogramm: Der Verein stellt neuen Mitarbeitenden ein umfassendes Einführungsprogramm bereit, das Aufbauorganisation, Mission und Vision sowie Rechte und Pflichten abdeckt – vor Aufnahme der Tätigkeit in der jeweiligen Abteilung.
42.2
Sensibilisierungsschulungen
42.2.1 Abteilungsbezogene Schulung: Die Abteilungsleitungen führen Sensibilisierungs-/Awareness-Sitzungen im Rahmen ihres Fachgebiets durch; bei Bedarf können externe Expertinnen/Experten hinzugezogen werden.
42.2.2 Fokus auf Qualität und Service: Die Mitarbeitenden werden darin geschult, wie ihre Arbeit mit der Qualitätspolitik des Vereins und den Anforderungen des Qualitätsmanagementsystems in Einklang steht, sowie in der Bedeutung ihres Beitrags zur Erreichung der Qualitätsziele.
Kapitel X: Richtlinie zum Risikomanagement
Artikel 43: Ziel
Diese Richtlinie beschreibt den Ansatz des Deutsch-Jemenitischen Ärztevereins (DJAEV) zur Identifizierung, Bewertung und Minderung von Risiken im Rahmen des internen Kontrollsystems und der Governance. Sie definiert, wie der Verein „Risiken“ im Kontext seiner Mission versteht, erläutert Zweck und Vorteile des Risikomanagements und klärt die Rollen und Verantwortlichkeiten der wichtigsten Akteure. Außerdem beschreibt sie, wie das Risikomanagement in das umfassende interne Kontrollsystem integriert wird, legt die wesentlichen Berichtsverfahren dar und bestimmt die Rolle des Vorstands bei der Bewertung der Wirksamkeit von Kontrollmaßnahmen und Risikomanagement.
Artikel 44: Definitionen und Zweck des Risikomanagements
44.1
Risiko: Jeder Faktor – positiv oder negativ – der die Fähigkeit des Deutsch-Jemenitischen Ärztevereins beeinträchtigen oder verbessern kann, seine strategischen Ziele zu erreichen.
44.2
Risikomanagement: Der Prozess, die Struktur und die Kultur, durch die der Verein Unsicherheiten oder Ereignisse identifiziert, die seine Leistung beeinflussen könnten, bewertet und steuert. Effektives Risikomanagement beschränkt sich nicht nur auf die Vermeidung von Risiken, sondern befähigt den Verein auch, auf höchstem Niveau sicher zu arbeiten.
Artikel 45: Ansatz im Risikomanagement
Der Deutsch-Jemenitische Ärzteverein verfolgt einen offenen und proaktiven Ansatz im Risikomanagement. Die Grundprinzipien sind:
45.1
Transparenz: Risikomanagement ist in die tägliche Entscheidungsfindung integriert und nicht nur eine Compliance-Funktion.
45.2
Proaktivität: Risiken sollen antizipiert und angegangen werden, bevor sie eintreten, nicht nur reaktiv nach ihrem Eintreten.
45.3
Integration: Risikomanagement ist Bestandteil des gesamten internen Kontrollsystems und gewährleistet eine nahtlose Abstimmung mit den Richtlinien, Verfahren und der strategischen Planung.
Artikel 46: Rollen und Verantwortlichkeiten
46.1
Rolle des Vorstands
46.1.1 Aufsicht und Ausrichtung: Der Vorstand ist verantwortlich für die Festlegung der Risikobereitschaft, die Förderung einer Risikomanagementkultur und die Genehmigung wesentlicher Entscheidungen, die das Risikoprofil beeinflussen können.
46.1.2 Bewertung: Der Vorstand bewertet kontinuierlich die Wirksamkeit der internen Kontrollmaßnahmen und des Risikomanagements.
46.2
Rolle des Prüfungsausschusses
46.2.1 Überwachung und Berichterstattung: Der Ausschuss stellt im Auftrag des Vorstands sicher, dass wirksame Mechanismen zur Identifizierung und Steuerung von Risiken vorhanden sind. Er überprüft jährlich den gesamten Risikomanagementrahmen.
46.2.2 Beratende Funktion: Der Ausschuss berät den Vorstand hinsichtlich der Effizienz der internen Kontrollverfahren und der Risikomanagementmaßnahmen.
46.3
Rolle des Exekutivrats
46.3.1 Umsetzung: Der Exekutivrat ist verantwortlich für die Umsetzung der Risikomanagementrichtlinien und die Pflege des hochrangigen Risikoregisters.
46.3.2 Risikobewertung: Er identifiziert und bewertet wesentliche Risiken, beauftragt Verantwortliche mit deren Handhabung und stellt sicher, dass das operative Risikomanagement wirksam durchgeführt wird.
46.3.3 Berichterstattung: Er liefert dem Vorstand sowie den Prüfungs- und Finanzausschüssen rechtzeitig ausreichende Informationen zu Risiken.
46.4
Komponenten des internen Kontrollsystems: Das interne Kontrollsystem des Deutsch-Jemenitischen Ärztevereins, das das Risikomanagement einschließt, umfasst:
46.4.1 Strategien, Richtlinien und Verfahren: Vom Vorstand genehmigt und von den leitenden Führungskräften umgesetzt.
46.4.2 Risikobestimmung und -bewertung: Verfahren zur Bewertung potenzieller Risiken in operativen, finanziellen und geschäftlichen Bereichen.
46.4.3 Kontrollaktivitäten: Maßnahmen zur Minderung identifizierter Risiken.
46.4.4 Informations- und Kommunikationssysteme: Instrumente zur Sicherstellung einer genauen und rechtzeitigen Risikoberichterstattung.
46.4.5 Überwachung und Überprüfung: Regelmäßige Bewertungen zur Sicherstellung der kontinuierlichen Verbesserung.
Artikel 47: Institutionelle Planung und Budgetierung
Der Verein stützt sich auf institutionelle Planung und Budgetierung, um strategische Ziele festzulegen, Aktionspläne zu entwickeln und Ressourcen effektiv zuzuweisen. Dieser Ansatz beinhaltet regelmäßige und jährliche Überprüfungen, um sicherzustellen, dass die Ressourcen auf die Zielerreichung ausgerichtet sind und Risiken wirksam gemanagt werden.
Artikel 48: Hochrangiges Risikoregister
Der Exekutivrat erstellt ein Register wesentlicher Risiken, die den Verein betreffen könnten, einschließlich der ergriffenen Maßnahmen und der damit verbundenen Indikatoren. Dieses Register wird jährlich aktualisiert, wobei bei Bedarf neue Risiken hinzugefügt werden. Die Aktualisierungen werden dem Vorstand sowie den Prüfungs- und Finanzausschüssen vorgelegt.
Artikel 49: Prüfungsausschuss, interne Revision und externe Berichte
49.1
Prüfungsausschuss: Überwacht den gesamten Risikomanagementprozess und informiert den Vorstand über aktuelle Entwicklungen.
49.2
Internes Revisionsprogramm: Nutzt einen risikobasierten Ansatz zur Verbesserung des Risikomanagements, des Kontrollsystems und der Governance.
49.3
Externe Berichte: Externe Experten können hinzugezogen werden, um verschiedene Aspekte des Risikomanagements zu bewerten.
49.4
Jährliche Wirksamkeitsprüfung: Der Vorstand führt mit Unterstützung des Prüfungsausschusses eine jährliche Überprüfung des Risikomanagementsystems durch, um kontinuierliche Verbesserung und Anpassung an die strategischen Ziele sicherzustellen.
Kapitel XI: Einstellungsrichtlinie
Ziel: Diese Richtlinie soll ein systematisches und transparentes Verfahren für die Einstellung neuer Mitarbeiter im Deutsch-Jemenitischen Ärzteverein (DJAEV) festlegen. Sie stellt sicher, dass alle Phasen des Einstellungsprozesses – von der Bedarfsermittlung bis zur Vertragsverlängerung – fair und effizient durchgeführt werden, im Einklang mit der Mission des Vereins, hochqualifiziertes und multikulturelles medizinisches Personal aufzubauen.
Artikel 50: Ermittlung des Einstellungsbedarfs
50.1
Antrag: Die betroffene Abteilung reicht das Formular „Antrag auf Personalbedarf“ bei der Personalabteilung oder direkt beim Geschäftsführer ein, gemäß dem jährlichen Einstellungsplan.
50.2
Prüfung und Genehmigung: Die Personalabteilung prüft die Anträge und legt sie dem Geschäftsführer/ Programm- Manger zur endgültigen Genehmigung vor.
Artikel 51: Ausschreibung der offenen Stelle
1.
Ausschreibung: Nach Genehmigung veröffentlicht die Personalabteilung die offene Stelle über das offizielle Schwarze Brett des Vereins, die Website und weitere Kommunikationskanäle.
2.
Inhalt der Ausschreibung: Die Ausschreibung enthält die Stellenbezeichnung, die erforderlichen Qualifikationen, die Bewerbungsfrist und die Kontaktdaten.
Artikel 52: Sichtung der Bewerbungen
52.1
Sammlung der Bewerbungen: Das Personalteam sammelt die Bewerbungen in elektronischer oder papierbasierter Form.
52.2
Shortlist: Die Bewerbungen werden anhand der veröffentlichten Kriterien geprüft, und eine Vorauswahl wird erstellt.
52.3
Abteilungsprüfung: Die Liste wird dem zuständigen Abteilungsleiter zur Prüfung vorgelegt und anschließend an den Geschäftsführer/ Programm- Manger zur endgültigen Entscheidung weitergeleitet.
Artikel 53: Vorstellungsgespräch und Bewertung der Kandidaten
53.1
Vorstellungsgespräche: Die Vorstellungsgespräche werden von der Einstellungskommission mit den Kandidaten aus der Shortlist geführt.
53.2
Bewertung: Jeder Kandidat wird anhand des Formulars „Bewertung des Vorstellungsgesprächs“ beurteilt, um die am besten geeignete Person für die Stelle zu bestimmen.
Artikel 54: Dokumentation und Auswahl des Kandidaten
54.1
Protokoll: Die Kommission erstellt ein offizielles Protokoll über die akzeptierten Kandidaten unter Verwendung des genehmigten Sitzungsprotokollformulars.
54.2
Bestätigung: Das Protokoll wird genehmigt und als offizielles Dokument des Auswahlverfahrens veröffentlicht.
Artikel 55: Dokumentenprüfung und Vertragsunterzeichnung
55.1
Prüfung: Die Personalabteilung nimmt Kontakt mit dem ausgewählten Kandidaten auf, um die erforderlichen Dokumente zu überprüfen (Ausweis, Hochschulabschluss, Lebenslauf und einschlägige Zertifikate) unter Verwendung der „Checkliste für Einstellungsunterlagen“.
55.2
Vertragsunterzeichnung: Der Arbeitsvertrag wird zwischen dem Verein und dem Kandidaten unter Verwendung des Formulars „Probe-Arbeitsvertrag“ unterzeichnet. Die Probezeit beträgt maximal 3 bis 6 Monate.
Artikel 56: Einführung neuer Mitarbeiter
56.1
Einführungsprogramm: Die Personalabteilung organisiert ein Einführungsprogramm für den neuen Mitarbeiter, um ihn mit der Kultur, den Werten und den Betriebsabläufen des Vereins vertraut zu machen.
Artikel 57: Leistungsbewertung
57.1
Bewertung am Ende der Probezeit: Für den Mitarbeiter wird eine Personalakte angelegt, und seine Leistung wird am Ende der Probezeit anhand des „Formulars zur Mitarbeiterleistungsbewertung“ beurteilt.
57.2
Festanstellung: Wenn die Bewertung zufriedenstellend ist, wird der Mitarbeiter als festes Mitglied des Vereins bestätigt und seine Akte offiziell archiviert.
Artikel 58: Vertragsverlängerung
58.1
Verlängerungsverfahren: Nach Ablauf der Probezeit oder des Vertrags wird der Vertrag überprüft und je nach Leistung des Mitarbeiters und den Bedürfnissen der Organisation verlängert, unter Verwendung des Formulars „Vertragsverlängerung“.
Anhänge
Anhang 1: Formular Mitarbeiterleistungsbewertung
Zweck: Dieses Formular wird am Ende der Probezeit (oder jährlich) zur Bewertung der Leistung, zur Rückmeldung und zur Entscheidung über die Festanstellung des Mitarbeiters verwendet.
Mitarbeiterinformationen
– Vollständiger Name: ____________________________________________
– Mitarbeiternummer: __________________________________________
– Stellenbezeichnung: ________________________________________
– Abteilung: _________________________________________________
– Bewertungszeitraum: von: ___________ bis: ___________
– Bewertungsdatum: ___________________________________________
Leistungskriterien: Bitte bewerten Sie den Mitarbeiter in jedem Kriterium auf einer Skala von 1 bis 5, wobei: 1 = unzureichend, 2 = verbesserungsbedürftig, 3 = erfüllt die Erwartungen, 4 = übertrifft die Erwartungen, 5 = ausgezeichnet.
| Kriterium | Bewertung (1–5) | Kommentare/Beispiele |
|—|—|—|
| Fachwissen und berufliche Fähigkeiten | _______ | (z. B.: Verständnis der Aufgaben, technische Kompetenz) |
| Arbeitsqualität | _______ | (z. B.: Genauigkeit, Detailtreue, Einhaltung von Standards) |
| Produktivität | _______ | (z. B.: Arbeitsmenge, Effizienz, Organisation) |
| Kommunikation | _______ | (z. B.: Klarheit, Interaktion mit Kollegen und Patienten) |
| Teamarbeit und Zusammenarbeit | _______ | (z. B.: Zusammenarbeit im Team, Beitrag zu Gruppenleistungen) |
| Initiative und Problemlösung | _______ | (z. B.: Entscheidungsfindung, proaktiver Umgang mit Herausforderungen) |
| Anwesenheit und Pünktlichkeit | _______ | (z. B.: Zuverlässigkeit, Einhaltung des Zeitplans) |
| Professionalität und Verhalten | _______ | (z. B.: Vertrauenswürdigkeit, Respekt, Einhaltung der Werte des DJÄV) |
Gesamtleistungsbewertung
– Gesamtbewertung (Durchschnitt der Bewertungen): _______
– Stärken: __________________________________________
– Verbesserungsbereiche: ______________________________
Empfehlungen
☐ Festanstellung
☐ Verlängerung der Probezeit (falls zusätzliche Überprüfung erforderlich ist)
☐ Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Zusätzliche Kommentare: ______________________________
Unterschriften
– Name und Unterschrift des Bewerters: ____________________________ Datum: ___________
– Kommentare des Mitarbeiters (optional): __________________________
– Unterschrift des Mitarbeiters: _______________________________ Datum: ___________
Zweck: Dieses Formular wird am Ende der Probezeit (oder jährlich) zur Bewertung der Leistung, zur Rückmeldung und zur Entscheidung über die Festanstellung des Mitarbeiters verwendet.
Mitarbeiterinformationen
– Vollständiger Name: ____________________________________________
– Mitarbeiternummer: __________________________________________
– Stellenbezeichnung: ________________________________________
– Abteilung: _________________________________________________
– Bewertungszeitraum: von: ___________ bis: ___________
– Bewertungsdatum: ___________________________________________
Leistungskriterien: Bitte bewerten Sie den Mitarbeiter in jedem Kriterium auf einer Skala von 1 bis 5, wobei: 1 = unzureichend, 2 = verbesserungsbedürftig, 3 = erfüllt die Erwartungen, 4 = übertrifft die Erwartungen, 5 = ausgezeichnet.
| Kriterium | Bewertung (1–5) | Kommentare/Beispiele |
|—|—|—|
| Fachwissen und berufliche Fähigkeiten | _______ | (z. B.: Verständnis der Aufgaben, technische Kompetenz) |
| Arbeitsqualität | _______ | (z. B.: Genauigkeit, Detailtreue, Einhaltung von Standards) |
| Produktivität | _______ | (z. B.: Arbeitsmenge, Effizienz, Organisation) |
| Kommunikation | _______ | (z. B.: Klarheit, Interaktion mit Kollegen und Patienten) |
| Teamarbeit und Zusammenarbeit | _______ | (z. B.: Zusammenarbeit im Team, Beitrag zu Gruppenleistungen) |
| Initiative und Problemlösung | _______ | (z. B.: Entscheidungsfindung, proaktiver Umgang mit Herausforderungen) |
| Anwesenheit und Pünktlichkeit | _______ | (z. B.: Zuverlässigkeit, Einhaltung des Zeitplans) |
| Professionalität und Verhalten | _______ | (z. B.: Vertrauenswürdigkeit, Respekt, Einhaltung der Werte des DJÄV) |
Gesamtleistungsbewertung
– Gesamtbewertung (Durchschnitt der Bewertungen): _______
– Stärken: __________________________________________
– Verbesserungsbereiche: ______________________________
Empfehlungen
☐ Festanstellung
☐ Verlängerung der Probezeit (falls zusätzliche Überprüfung erforderlich ist)
☐ Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Zusätzliche Kommentare: ______________________________
Unterschriften
– Name und Unterschrift des Bewerters: ____________________________ Datum: ___________
– Kommentare des Mitarbeiters (optional): __________________________
– Unterschrift des Mitarbeiters: _______________________________ Datum: ___________
Anhang 2: Formular Vertragsverlängerung
Zweck: Dieses Formular wird verwendet, um die Entscheidung über die Verlängerung oder Erneuerung des Arbeitsvertrags nach Ablauf der Probezeit oder des ersten Vertrags zu dokumentieren. Es enthält die Ergebnisse der Leistungsbewertung sowie alle vereinbarten Änderungen.
Mitarbeiterinformationen
– Vollständiger Name: ____________________________________________
– Mitarbeiternummer: __________________________________________
– Stellenbezeichnung: ________________________________________
– Abteilung: _________________________________________________
Details des aktuellen Vertrags
– Vertragsbeginn: _________________________________
– Ablaufdatum des aktuellen Vertrags: _____________________________
– Probezeit/Erstlaufzeit (falls zutreffend): _____________________
Zusammenfassung der Leistungsbewertung
– Überprüfungsdatum: _______________________________________
– Gesamtergebnis: (basierend auf dem Formular Mitarbeiterleistungsbewertung; enthält die wichtigsten Leistungen und eine Zusammenfassung der Bewertungen)
Verlängerungsentscheidung
☐ Zustimmung zur Verlängerung
☐ Verlängerung unter Bedingungen/mit Änderungen
☐ Keine Vertragsverlängerung
*(Im Falle „keine Verlängerung“ wird ein separates Schreiben mit den Beendigungsmodalitäten beigefügt.)*
Vertragsdetails für die Verlängerung
– Beginn des neuen Vertrags: ______________________________
– Ende des neuen Vertrags (bei Befristung): ____________
– Änderungen der Bedingungen (falls zutreffend): ____________________
– Änderungen bei Gehalt/Leistungen (falls zutreffend): ____________________
Genehmigung und Unterschriften
– Name und Unterschrift des Personalmanagers: _________________________ Datum: ___________
– Unterschrift des Geschäftsführers/Zeichnungsberechtigten: ________________ Datum: ___________
– Bestätigende Unterschrift des Mitarbeiters: _______________________________ Datum: ___________
Zweck: Dieses Formular wird verwendet, um die Entscheidung über die Verlängerung oder Erneuerung des Arbeitsvertrags nach Ablauf der Probezeit oder des ersten Vertrags zu dokumentieren. Es enthält die Ergebnisse der Leistungsbewertung sowie alle vereinbarten Änderungen.
Mitarbeiterinformationen
– Vollständiger Name: ____________________________________________
– Mitarbeiternummer: __________________________________________
– Stellenbezeichnung: ________________________________________
– Abteilung: _________________________________________________
Details des aktuellen Vertrags
– Vertragsbeginn: _________________________________
– Ablaufdatum des aktuellen Vertrags: _____________________________
– Probezeit/Erstlaufzeit (falls zutreffend): _____________________
Zusammenfassung der Leistungsbewertung
– Überprüfungsdatum: _______________________________________
– Gesamtergebnis: (basierend auf dem Formular Mitarbeiterleistungsbewertung; enthält die wichtigsten Leistungen und eine Zusammenfassung der Bewertungen)
Verlängerungsentscheidung
☐ Zustimmung zur Verlängerung
☐ Verlängerung unter Bedingungen/mit Änderungen
☐ Keine Vertragsverlängerung
*(Im Falle „keine Verlängerung“ wird ein separates Schreiben mit den Beendigungsmodalitäten beigefügt.)*
Vertragsdetails für die Verlängerung
– Beginn des neuen Vertrags: ______________________________
– Ende des neuen Vertrags (bei Befristung): ____________
– Änderungen der Bedingungen (falls zutreffend): ____________________
– Änderungen bei Gehalt/Leistungen (falls zutreffend): ____________________
Genehmigung und Unterschriften
– Name und Unterschrift des Personalmanagers: _________________________ Datum: ___________
– Unterschrift des Geschäftsführers/Zeichnungsberechtigten: ________________ Datum: ___________
– Bestätigende Unterschrift des Mitarbeiters: _______________________________ Datum: ___________
Kapitel XII: Schutzrichtlinie
Artikel 59: Einleitung
Der Deutsch-Jemenitische Ärzteverein (DJAEV) verpflichtet sich, die Rechte der am stärksten von sozialen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Ungleichheiten betroffenen Menschen zu unterstützen und zu verteidigen. Der Schutz besonders gefährdeter Gruppen – insbesondere Frauen, Kinder und marginalisierte Bevölkerungsgruppen – vor jeder Form von Missbrauch oder Gewalt ist ein grundlegendes Anliegen im Kern unserer Werte.
Artikel 60: Ziel
Diese Richtlinie zielt darauf ab,
60.1 die Hauptrisiken zu identifizieren, denen Patienten und gefährdete Gemeinschaften während der Durchführung von Projekten und Programmen des Vereins ausgesetzt sein könnten.
60.2 Sie legt praktische Präventionsmaßnahmen und klare Interventionsprotokolle fest, um Schäden zu verhindern und ein sicheres Umfeld für alle Begünstigten zu gewährleisten.
Artikel 61: Geltungsbereich
61.1
Diese Richtlinie gilt für alle Aktivitäten, Programme, Veranstaltungen und Beschaffungsmaßnahmen, die vom Verein organisiert oder unterstützt werden.
61.2
Sie ist bindend für alle Mitarbeiter und Mitglieder des Vereins, für Freiwillige (dauerhaft oder temporär) sowie für Mitarbeiter von Partnerorganisationen, Lieferanten und Dienstleistern, die an der Umsetzung beteiligt sind.
Artikel 62: Grundlegende Definitionen
62.1
Schutz: Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit, Würde und Rechte von Personen, insbesondere gefährdeter Gruppen.
62.2
Gewalt: Einsatz oder Androhung physischer Gewalt, einschließlich verbaler und nonverbaler Handlungen, die körperlichen oder psychischen Schaden oder Tod verursachen.
62.3
Geschlechtsspezifische Gewalt: Handlungen, die auf Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beruhen und meist Frauen und Mädchen betreffen, die aber auch Männer und Jungen betreffen können.
62.4
Belästigung: Unerwünschtes Verhalten, das die Würde einer Person oder Gruppe mindert.
62.5
Misshandlung oder Vernachlässigung von Kindern: Jedes Handeln oder Unterlassen durch Eltern oder Betreuer, das zu körperlichem, psychischem oder sexuellem Schaden führen kann.
Artikel 63: Prinzip der Null-Toleranz
… (Content for Article 63)
Artikel 64: Schutzstandards und Grundprinzipien
… (Content for Article 64)
Artikel 65: Berücksichtigung von Alter, Geschlecht und Diversität
Der Verein verpflichtet sich, die Bedürfnisse von Frauen, Kindern und marginalisierten Gruppen zu berücksichtigen und Inklusivität sicherzustellen.
Kapitel XIII: Projektmanagement-Richtlinie des Deutsch-Jemenitischen Ärztevereins (DJAEV)
Artikel 79: Einleitung
Im Deutsch-Jemenitischen Ärzteverein (DJAEV) bilden Projekte den Kern unserer Mission – die Förderung kooperativer medizinischer Praxis und die Verbesserung der öffentlichen Gesundheit. Da Projekte nicht nur Werkzeuge für Innovation sind, sondern ein zentrales Mittel zur Bereitstellung hochwertiger Gesundheitsdienste darstellen. Wir haben eine systematische und präzise Projektmanagement-Politik entwickelt, die alle Phasen abdeckt: von der ersten Konzeption, über die Entwicklung von Partnerschaften, den Aufbau eines logischen Rahmens, die Risikoanalyse, kontinuierliches Monitoring und Evaluation, bis hin zum offiziellen Abschluss. Jede Phase ist darauf ausgerichtet, nachhaltige und messbare Wirkung zu erzielen, stets im Einklang mit der strategischen Vision des Vereins.
Kapitel XIV: Beschaffungsrichtlinie und Leitlinien
Artikel 87: Zweck
Diese Richtlinie zielt darauf ab, einen transparenten, fairen und effizienten Rahmen für den Beschaffungsprozess von Waren, Dienstleistungen und professionellen Fachkenntnissen zu schaffen…
Kapitel XV: Richtlinie zur Betrugsprävention und -bekämpfung
Artikel 91: Einleitung
Diese Richtlinie erläutert den Ansatz des Deutsch-Jemenitischen Ärztevereins (DJAEV) zur Prävention von Betrug und zur Bekämpfung von Korruption…
Kapitel XVI: Leitfaden für Monitoring und Evaluation
Artikel 97: Festlegung der Ziele und des Umfangs
… (Content for Article 97)
Kapitel XVII: Politik der Geschlechtersensibilität
Artikel 104: Einleitung
Der Deutsch-Jemenitische Ärzteverein (DJAEV) erkennt an, dass die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter ein wesentlicher Bestandteil zur Erreichung sozialer Gerechtigkeit im Gesundheitswesen und für das Wohlergehen der Gesellschaft ist…
Kapitel XVIII: Leitfaden zur finanziellen Autorisierung
Artikel 116: Zweck
Dieser Leitfaden soll einheitliche Verfahren zur Überprüfung, Kontrolle und Genehmigung aller finanziellen Transaktionen innerhalb des Vereins festlegen…
Kapitel XIX: Spendenannahmepolitik
Artikel 124: Zweck
Diese Politik soll einen klaren Rahmen für den Erhalt, die Verwaltung und die Verwendung von Spenden schaffen…
Kapitel XX: Richtlinie zum Umgang mit Interessenkonflikten
Artikel 135: Zweck der Richtlinie
Diese Richtlinie soll den Direktoren, Funktionsträgern, Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitenden des Deutsch-Jemenitischen Ärztevereins (DJAEV) dabei helfen, Situationen zu erkennen, die zu einem potenziellen Interessenkonflikt führen könnten…
Kapitel XXI: Allgemeine Bestimmungen
Artikel 142: Änderungen
Diese Ordnung kann mit Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Koordinationsausschusses geändert werden.
Artikel 143: Auflösung
Der Verein wird nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder aufgelöst. Im Falle der Auflösung werden die Vermögenswerte nach Begleichung der finanziellen Verpflichtungen auf eine gemeinnützige Organisation mit ähnlichen Zielen übertragen.